Sämtliche Informationen zum Thema Weiterbildung in der Allgemeinen Inneren Medizin erhalten Sie auf der Website der SGAIM.
Inhaltsverzeichnis
- Checkliste
Checkliste
Damit Sie sich im Dschungel der Weiterbildung etwas besser zurechtfinden, können Sie hier basierend auf dem Weiterbildungsprogramm eine Checkliste mit den groben Meilensteinen (Minimalanforderungen) downloaden:
- Staatsexamen
- Mindestens 5 Jahre Weiterbildung
- 3 Jahre Allgemeine Innere Medizin (Basisweiterbildung):
- Mindestens 2 Jahre stationäre Allgemeine Innere Medizin und mindestens 6 Monate ambulante Allgemeine Innere Medizin (Kategorie I, II, III, IV oder V), vorzugsweise Praxisassistenz
- Mindestens 1 Jahr an einer allgemeininternistischen Klinik der Kategorie A oder an einer medizinischen Poliklinik der Kategorie I. Dieses Jahr verringert sich auf 9 Monate, wenn 3 Monate Notfallmedizin an Weiterbildungsstätten der Kategorie IV absolviert werden.
- 2 Jahre individuell wählbare Module (Aufbauweiterbildung) zur Komplettierung der Weiterbildung zum Spitalinternisten oder Hausarzt (gegenseitige Durchlässigkeit).
- 3 Jahre Allgemeine Innere Medizin (Basisweiterbildung):
- Mindestens 3 Monate Weiterbildung an einer anerkannten Notfallstation (Kategorie IV) oder an einer anerkannten internistischen oder interdisziplinären Notfallstation
- Mindestens 24 Monate müssen an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz absolviert werden
- Fortlaufende Führung des persönlichen e-Logbuchs (Interventionen, SIWF/FMH-Zeugnisse, Evaluationsgespräche, Prüfungen, Arbeiten, Kurse, AbA’s)
- Facharztprüfung (schriftlich)
- Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit (peer-reviewed) im Bereich der Medizin (einschliesslich Biomedizin) als Autor oder Co-Autor in einer Fachzeitschrift oder akzeptierte Dissertation.
- Besuch eines anerkannten Kurses in Notfallmedizin (vgl. offizielle Listen SGAIM).
- Weiter- bzw. Fortbildungskurse in Allgemeiner Innerer Medizin/Hausarztmedizin im Umfang von 3 Tagen bzw. 24 Credits (vgl. offizielle Liste SGAIM).
- Nachweis der erfüllten Bedingungen für den Fähigkeitsausweis POCUS (Point-of-Care-Ultraschall) mit der Komponente 1 (Basis Notfall Sonographie; Bestätigung der SGUM).
Einen zusätzlichen Leitfaden zur Planung ihrer Weiterbildung finden Sie hier.
Bei Fragen zum Weiterbildungsprogramm AIM wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des SIWF (info@siwf.ch; 031 359 06 00).
Am 25. November 2021 wurde durch das SIWF ein neues Weiterbildungsprogramm genehmigt und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Wer sämtliche Bedingungen (exkl. Facharztprüfung) gemäss altem Programm bis am 31. Dezember 2026 abgeschlossen hat, kann die Erteilung des Titels nach den alten Bestimmungen vom 1. Januar 2011 (letzte Revision: 20. Dezember 2018) verlangen.
Genderneutrale Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten teilweise nur die männliche Form verwendet. Die Formulierungen beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter.