SIWF Fortbildungs Credits

Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Facharzttitels sind zur Fortbildung verpflichtet, solange Sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Mitglied einer Fachgesellschaft sind. Die Fortbildung wird in 3-Jahresperioden eingeteilt, deren Beginn frei gewählt werden kann. Generell sind alle ab dem 1. Januar des Jahres nach Erhalt des Facharzttitels oder Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz fortbildungspflichtig.

Fortbildungsumfang

Die Fortbildung ist gegliedert in eine Kernfortbildung (mindestens 25 Credits pro Jahr) und eine erweiterte Fortbildung (maximal 25 Credits pro Jahr). Pro Jahr müssen 50 nachweispflichtige Fortbildungscredits absolviert werden (plus 30 Stunden Selbststudium, welche aber nicht deklariert werden müssen/können). Auf der Fortbildungsplattform des SIWF «myFMH» können Fortbildungen zentral dokumentiert und bei Bedarf abgerufen werden.

Weitere Informationen

Beim SIWF und bei der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) finden Sie weitere nützliche Informationen zur Fortbildung.

Universitäre Fortbildung: CAS, DAS, MAS

Ärzte mit Berufserfahrung können auch sogenannte CAS-Kurse besuchen, die meist während 1-2 Jahren berufsbegleitend stattfinden. Teilweise können die Kurse auch länger besucht werden und dann mit einem Diplom- bzw. Mastertitel abgeschlossen werden. Eine Auswahl solcher Kurse sind: Management im Gesundheitswesen, Neurosychosomatik, Forschungsmanagement.


Genderneutrale Sprache
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten teilweise nur die männliche Form verwendet. Die Formulierungen beziehen sich jedoch auf Angehörige aller Geschlechter.


Trägerschaft

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